Die Schule ist eine Stätte der Arbeit, des Lernens, der musischen, künstlerischen und sportlichen Betätigung und auch der Freizeitgestaltung. Höflichkeit und Rücksichtnahme sind oberstes Gebot in einem Haus, in dem so viele Menschen miteinander auskommen müssen. Wir wollen uns alle im Haus und auf dem Hof wohlfühlen.
Schulbereich
Zum Schulbereich gehören das Schulgebäude, das eingezäunte Schulgelände sowie die Sporthalle. Schüler dürfen diesen Bereich während der Unterrichtszeit und in den Pausen nicht ohne Genehmigung eines Lehrers verlassen. Die Spielgeräte dürfen benutzt werden. Spielzeugwaffen oder waffenähnliche Objekte sind im gesamten Schulbereich verboten. Das Rauchen im gesamten Schulbereich ist untersagt.
Im gesamten Schulbereich ist das Mitführen und Konsumieren von Cannabisprodukten, gleich in welcher Form, strikt verboten. Dies gilt für alle Personen, die sich im Schulbereich aufhalten bzw. an Schulveranstaltungen entsprechend §26 SächsSchulG teilnehmen. Verstöße werden folgendermaßen geahndet:
- Bei Schülerinnen und Schülern werden erziehungs- und ordnungsrechtliche Maßnahmen entsprechend §39 SächsSchulG durch die Schulleitung eingeleitet. In jedem Fall werden die Cannabisprodukte eingezogen, die Polizei und die Eltern informiert und die eingezogene Rauschgiftmenge an die Polizei übergeben.
- Bei Volljährigen wird beim Verdacht einer Straftat die Rauschgiftmenge eingezogen, die Polizei informiert und ein Hausverbot ausgesprochen.
- Bei einem Verstoß durch Lehrkräfte und weiteres Personal im Dienste des Freistaates Sachsen bzw. des Schulträgers werden disziplinarrechtliche Maßnahmen eingeleitet.
Krankheit und Verhinderung am Schulbesuch
Bei Krankheit oder Verhinderung aus wichtigem Grund sind die Erziehungsberechtigten entsprechend §2 Abs. 1 Satz 1 SBO zur Mitteilung des Grundes und der voraussichtlichen Dauer verpflichtet. Dies muss digital über die Schulverwaltungsplattform, persönlich, telefonisch oder per E-Mail bis spätestens 08:00 Uhr erfolgen. Entsprechend §2 Abs. 3 SBO kann der Klassenlehrer bei einer Krankheitsdauer von mehr als fünf Tagen die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses verlangen.
Unterrichtszeiten
Alle Schüler und Lehrer sind zum pünktlichen Erscheinen entsprechend ihres Stundenplanes verpflichtet. Zum ersten Vorklingeln um 07:35 Uhr sollen sie in ihrem Klassenzimmer sein und alle benötigten Materialien bereitlegen.
Einlass: 07:25 Uhr | Vorklingeln: 07:35 Uhr | |
1. Stunde | 07:40 Uhr – 8:25 Uhr | |
Frühstückspause | Vorklingeln: 08:40 Uhr | |
2. Stunde | 08:45 Uhr – 9:30 Uhr | |
1. Hofpause | Vorklingeln: 09:50 Uhr | |
3. Stunde | 10:00 Uhr – 10:45 Uhr | |
4. Stunde | 10:55 Uhr – 11:40 Uhr | |
2. Hofpause | Vorklingeln: 12:00 Uhr | |
5. Stunde | 12:10 Uhr – 12:55 Uhr | |
6. Stunde | 13:00 Uhr – 13:45 Uhr |
Einlass
Der Einlass in das Schulgebäude erfolgt mit dem Klingelzeichen 7:25 Uhr durch den Haupteingang Ringstraße und Nebeneingang über das Schulgelände kommend. Die Schüler begeben sich unverzüglich in die Klassenräume, die von dem jeweils unterrichtenden Lehrer geöffnet werden.
Pausen
Zwischen der 1. und 2. Unterrichtsstunde liegt eine Frühstückspause; das Frühstück wird im Klassenzimmer und im Sitzen eingenommen.
Nach der 2. Unterrichtsstunde folgt die 1. Hofpause und nach der 4. Unterrichtsstunde folgt die 2. Hofpause. In diesen Pausen begeben sich alle Schüler auf den Schulhof. Anweisungen der aufsichtführenden Lehrer sind zu befolgen.
Bei Regenwetter wird „abgeklingelt“, das bedeutet, dass alle Schüler im Klassenraum verbleiben. Die zur Hofaufsicht eingesetzten Lehrer übernehmen die Aufsicht im Gebäude.
Klassenzimmer und Fachräume
Jeder Schüler ist verpflichtet seinen Arbeitsplatz ordentlich, sauber und beschädigungsfrei zu halten. Ablagen sind nach Schulschluss zu räumen und Abfälle in die dafür vorgesehenen Behälter zu werfen.
Bei mutwillig verursachten Schäden jeglicher Art können Schüler bzw. deren Personensorgeberechtigten haftbar gemacht werden. Vor dem endgültigen Verlassen des Zimmers oder Fachraumes ist aufzuräumen.
Ist der Lehrer etwa 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht erschienen, meldet ein Schüler dies im Sekretariat oder dem Lehrer der benachbarten Klasse. Lauf-, Rauf- und Fangspiele, Lärmen, Kreischen und Ähnliches sind im Klassenzimmer untersagt.
Der Werk- und der Musikraum werden nur mit Erlaubnis des Fachlehrers betreten.
Der Fachlehrer für Sport holt die Schüler zum Unterricht im Klassenzimmer ab.
Unterrichtsmaterialien und Geräte (z.B. Bücher, Lehrmittel, iPads, Computer, …) sind stets sorgsam, nur nach Aufforderung und wie vom Lehrer angewiesen zu verwenden.
Treppen, Flure, Fenster
Rennen, Lärmen, Herumbalgen auf Fluren und Treppen stört andere und ist daher zu unterlassen. Lauf-, Rauf- und Fangspiele sind auf Fluren und Treppen nicht erlaubt. Beim Betreten und Verlassen des Hauses ist darauf zu achten, dass die Tür nicht offen stehen bleibt. Fenster dürfen nur unter Aufsicht eines Lehrers geöffnet werden.
Schulhof
Das Schulgelände darf während der gesamten Schulzeit ohne ausdrückliche Erlaubnis eines Lehrers nicht verlassen werden.
Für Bewegungsspiele ist der Schulhof und das Freigelände des Hortes da. Schüler sollen beim Betreten des Schulgebäudes nach den Hofpausen geordnet ihren Raum aufsuchen.
Mit Fuß- und Handbällen aus Kunststoff oder Leder darf nur mit Erlaubnis des aufsichtführenden Lehrers gespielt werden.
Das Werfen von Gegenständen (Stöcke, Steine, Kastanien, u.Ä.) im Schulgelände ist verboten. Im Winter ist Schlittern und Schneeballwerfen untersagt.
Toiletten
Auf Sauberkeit und ordnungsgemäße Benutzung ist zu achten. Toiletten sind keine Spiel- und Aufenthaltsräume. Verunreinigungen und Defekte an der Wasserspülung sind unverzüglich zu melden.
Verhalten bei Unfällen
Bei Unfällen muss ein Lehrer, die Sekretärin oder der Hausmeister unverzüglich verständigt werden. Jeder Lehrer kann zu Hilfe geholt werden.
Brandfall
Im Falle eines Brandes ist der Schulbereich nach einem vorher geprobten Fluchtplan zu verlassen. Eine Alarmprobe wird zweimal im Schuljahr durchgeführt.
Private elektronische Geräte der Schülerinnen und Schüler
Für private elektronische Geräte (z.B. Handy, Tablet, Smartwatch u.Ä.), die in die Schule oder zu Schulveranstaltungen mitgebracht werden, übernimmt die Schule keine Haftung. Grundsätzlich müssen diese ausgeschaltet sein. Entsprechend § 39 Abs. 1 Satz 2 SächsSchulG können den Unterricht störende elektronische Geräte von den Lehrkräften der Schule zeitweise in Besitz genommen werden.
Der pädagogische Einsatz privater elektronischer Geräte im Unterricht ist im Sinne der Medienbildung und dem Erlangen von Medienkompetenz zulässig. Die Lehrkraft bestimmt den genauen Zweck und Umfang der Nutzung. Es besteht keine Pflicht zum Mitbringen und zum Nutzen dieser Geräte.
Bild- und Tonaufzeichnungen sind ohne die ausdrückliche Zustimmung der Betroffenen (gesetzliche Vertreter der Schülerinnen und Schüler, Lehrpersonen, Personal u.ä.) nicht gestattet.
Fundsachen
Fundsachen sind im Sekretariat abzugeben.
Diese Hausordnung tritt ab 25. April 2024 in Kraft und gilt bis auf Weiteres.